Kann ich eine Ausfallmeldung noch einmal verschicken, wenn nachträglich E-Mails ergänzt wurden?
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Ja, das ist problemlos möglich - z. B. wenn Sie nach der ersten Meldung noch fehlende Eltern-E-Mail-Adressen nachgetragen haben. Zu beachten ist nur: Bereits versendete E-Mails werden dabei nicht zurückgeholt, die betroffenen Eltern erhalten die Ausfallmeldung dann einfach ein zweites Mal. Im Online-Ankündigungs-Feed erscheinen ohnehin nur die Organisationsinformationen (Angebot, Datum, ggf. Zusatzinfo) - niemals Kindernamen oder andere personenbezogene Daten.